Guten Tag,
wir haben aktuell folgende Konstellation vorliegen:
Mitarbeiter Meier hat im Dezember 23 und Januar 24 als kurzfristig beschäftigter Mitarbeiter insgesamt 10 Arbeitstage geleistet (5 pro Monat).
Nach einigen Monaten Pause ist er im August wiederum als kurzfristige Beschäftigung angestellt wurden.
In den Seminarunterlagen zu den Minijobs ist hier die Rede davon, dass alle Beschäftigungen eines Kalenderjahres (also die 5 Tage vom Januar als auch alles, was er seit August geleistet hat) zu addieren ist und man hier in Summe die 70 Arbeitstage nicht überschreiten darf.
An anderer Stelle war in einem Seminar aber auch die Rede davon, für ein kurzfristiges Beschäftigungsverhältnis (und die Ermittlung der Höchstgrenzen) ist nur der "laufende" Arbeitsvertrag als Grundlage zu werten. Also das Zeitjahr (Beschäftigungsbeginn + maximal 12 Monate) anzuwenden.
Welcher Weg ist hier nun der richtige? Wir möchten den Kollegen selbstverständlich nicht überplanen.