Sehr geehrte Damen und Herren,
ich benötige Ihre Hilfe bei folgendem Sachverhalt:
Ein polnischer Arbeitnehmer soll für 14 Tage bei einem deutschen Unternehmen tätig werden.
Er ist in Polen arbeitslos gemeldet, erhält dort aber kein Arbeitslosengeld. Lediglich die Krankenversicherung (KV-Karte) wird über die Arbeitslosigkeit dort abgedeckt.
Der Verdienst soll bei ca. 1.500,00 Euro brutto liegen.
Wie ist hier zu verfahren? Ist es möglich, dass man diesen Mitarbeiter als kurzfristig Beschäftigten hier anmeldet und pauschal lohnversteuert? Oder steht da die polnische Arbeitslosigkeit im Wege?
Muss er, wenn dieser Umstand nicht problematisch ist, hier zusätzlich privat krankenversichert werden und ist dies im Rahmen des Dienstverhältnisses zu veranlassen oder muss es dies selbst veranlassen. Wenn er sich privat versichern muss, hat er dann einen Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss zur KV und wenn ja in welcher Höhe.
Und letzte Frage, falls es keine kurzfristige Beschäftigung ist, muss er dann in allen Versicherungszweigen pflichtig angemeldet werden und jetzt kämen wir in der Bereich der steuerrechtlichen Anfrage: Wenn die kurzfristige Beschäftigung möglich ist, ist dann auch die pauschale Lohnsteuer von 20% anwendbar oder sind die ELStAM-Merkmale anzuwenden?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung!
A Wy.