Liebes Experten-Team,
wir haben eine Mitarbeiterin, die aktuell bis einschl. 31.08.2024 als kurzfr. Beschäftigte eingestellt ist.
Gerne würde sie die Beschäftigung vorzeitig beenden und ab dem 01.08.2024 als Werkstudentin angesetzt werden.
Ist solch eine Umsetzung möglich?
Kann die kurzfristige Beschäftigung bis 31.07.2024 ausgeführt werden und nahtlos in die Beschäftigung als Werkstudentin übergehen, ohne das wir Schwierigkeiten mit dem Status der kurzfr. Beschäftigung kriegen?
Wenn z.B. zum heutigen Tag sagt, dass er z.B. ab dem 01.10. in ein SVpflichtige Beschäftigungsverhältnis im Anschluss seiner kurzfr. Beschäftigung tätig sein will, muss ich jetzt schon reagieren und die kurzfr. Beschäftigung enden oder ist die Durchführung der kurzfr. Beschäftigung dennoch möglich, da mir die Planung zum 01.10. zu Beginn der kurzfr. Beschäftigung noch nicht bekannt war?
Vorab besten Dank.
Viele Grüße
PersobueroSC