Liebes Expertenteam,
wir haben eine Mitarbeiterin, die eine kurzfristige Beschäftigung bis einschl. 31.08.2024 hat.
Ab dem 01.08.2024 ist Seitens der Einrichtung angedacht, dass sie in ein SVpflichtiges Beschäftigungsverhältnis wechselt.
Ist diese Umsetzung ohne Probleme möglich oder muss hier dennoch eine 2monatige Unterbrechung eingehalten werden, so dass die kurzfr. Beschäftigung nicht als berufsmäßig zählt?
Wie verhält es sich, wenn die Mitarbeiterin nach der Umstellung von kurz. B. auf SVpflichtige Beschäftigung wieder eine kurzfr. Beschäftigung aufnehmen will.
--> ist dies möglich, wenn eine Wartezeit von 2 Monaten nach Beendigung der SVpflichtigen Beschäftigung eingehalten wird
--> es ist grundsätzlich nicht mehr möglich, da ein nahtloser Übergang von kurzfr. B. in SVpflichtige Beschäftigung war.
Die Mitarbeiterin arbeitet aktuell bei einem anderen Arbeitgeber (Krankenhaus als Pflegekraft) mit 20 Std. Bei uns übt sie auch eine Tätigkeit im Bereich der Pflege aus. Ist die kurzfr. Beschäftigung dennoch als nicht berufsmäßig anzusehen, auch wenn sie die gleiche Tätigkeit ausübt, wie ihre Hauptbeschäftigung?
Vorab besten Dank.
Persobuero SC