Liebes Expertenteam,
der Arbeitnehmer war einen Monat beim Arbeitgeber kurzfristig beschäftigt ( 110 ) . Nach 2 Monaten Pause würde der Arbeitnehmer gern nochmal beschäftigt werden bei demselben Arbeitgeber aber als Werkstudent für eventuell dann mehr als 2 Monate. Ist diese Werkstudententätigkeit dann unschädlich für die vorangegangene kurzfristige Beschäftigung?
Vielen Dank für Ihre kostbare Hilfe