Expertenforum - Kurzfristige Beschäftigung mit Weiterbeschäftigung

Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Kurzfristige Beschäftigung mit Weiterbeschäftigung

    Liebes Expertenteam,

    der Arbeitnehmer war einen Monat beim Arbeitgeber kurzfristig beschäftigt ( 110 ) . Nach 2 Monaten Pause würde der Arbeitnehmer gern nochmal beschäftigt werden bei demselben Arbeitgeber aber als Werkstudent für eventuell dann mehr als 2 Monate. Ist diese Werkstudententätigkeit dann unschädlich für die vorangegangene kurzfristige Beschäftigung?


    Vielen Dank für Ihre kostbare Hilfe

  • 02
    RE: Kurzfristige Beschäftigung mit Weiterbeschäftigung

    Guten Tag,
     
    eine vorausgegangene kurzfristige Beschäftigung beim gleichen Arbeitgeber hat keine Auswirkungen auf die Beurteilung als Werkstudent.
     
    Liegt zwischen dem Ende der kurzfristigen Beschäftigung und der erneuten Beschäftigungsaufnahme beim gleichen Arbeitgeber (ohne dass das Arbeitsverhältnis lediglich „ruhend gestellt“ wurde) ein Zeitraum von mindestens 2 Monaten, hat dies auch keinen Einfluss auf die Beurteilung als kurzfristige Beschäftigung des ersten Zeitraumes.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.