Sehr geehrte Damen und Herren,
ist es möglich eine selbständige Person im Rahmen einer kurzfristigen Beschäftigung für max. 70 AT einzustellen, wenn das Einkommen der kurzfr. Beschäftigung die Geringfügigkeitsgrenze vrstl. überschreiten wird?
Wenn ja, was ist zu beachten?
Vielen Dank vorab.