Sehr geehrte Damen und Herren,
können auch Schüler, die im EU Ausland (z.B. Polen) zur Schule gehen, eine kurzfristige Beschäftigung in den Ferien in Deutschland ausüben?
Reicht dann in diesem Fall die Krankenversicherung des Heimatlandes oder muss sich der Schüler für den Zeitraum des Ferienjobs in Deutschland krankenversichern?
Vielen Dank vorab.