Expertenforum - kurzfristige Beschäftigung Schüler aus Frankreich in Deutschland

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  • 01
    kurzfristige Beschäftigung Schüler aus Frankreich in Deutschland

    Hallo, ein Schüler aus Frankreich kommt für 2 Wochen nach Deutschland arbeiten. Wohnsitz Frankreich, Arbeitsstätte Deutschland. Wenn er den Schülerausweis aus Frankreich vorlegt, also nicht berufsmässig dadurch hier arbeitet, kann er nach deutschem Recht kurzfristig sozialversicherungsfrei abgerechnet werden? Er müsste wohl eine Steuer-Id. am Finanzamt Deutschland zusätzlich beantragen.

  • 02
    RE: kurzfristige Beschäftigung Schüler aus Frankreich in Deutschland

    Hallo G.Heinel,
     
    für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von kurzfristigen Beschäftigungsverhältnissen für Personen mit „Schülerstatus“ (auch aus Frankreich) gelten die allgemeinen Regelungen. Danach liegt eine kurzfristige Beschäftigung vor, wenn die Beschäftigung für eine Zeitdauer ausgeübt wird, die im Laufe eines Kalenderjahres auf nicht mehr als drei Monate oder insgesamt 70 Arbeitstage nach ihrer Eigenart oder im Voraus vertraglich begrenzt ist. Beschäftigungen, die nur gelegentlich (z. B. von Schülern) ausgeübt werden, sind im Allgemeinen von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung und daher als nicht berufsmäßig anzusehen.
     
    Da in dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt die Beschäftigung während der Schulzeit mit dem Status „Schüler“ ausgeübt wird, kann diese als kurzfristig sozialversicherungsfrei abgerechnet werden, sofern die weiteren Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
     
    Bezüglich Ihrer Frage zur Steuer-ID empfehlen wir Ihnen, das zuständige Finanzamt zu kontaktieren.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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