Hallo,
wir haben einen befristeten Vertrag über eine kurzfristige Beschäftigung für 5 Monate geschlossen mit max 70 Tage. Dieser Vertrag sieht eine regelmäßige Arbeitszeit vor, da u.E. das grundsätzlich arbeitsrechtlich angegeben werden muss.
Wir sind dennoch immer davon ausgegangen, dass der Mitarbeiter über die Sommersaison als Schwimmmeister unregelmäßig beschäftigt werden kann und auch anhand der tatsächlich gearbeiteten Stunden bezahlt wird. Z.b. Juni 20 Stunden, August 120 Stunden, so wie man ihn aufgrund Krankheit, Vertretung, Wetter benötigt...
Ist das sozialversicherungsrechtlich korrekt? Arbeitsrechtlich lassen wir den Fall auch von einem Anwalt prüfen.
Viele Grüße
J. Mo