Expertenforum - Kurzfristige Beschäftigung Versteuerung

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  • 01
    Kurzfristige Beschäftigung Versteuerung

    Hallo zusammen,


    ich würde gerne wissen ob man die Versteuerung einer kurzfristigen Beschäftigung ändern darf oder ob ich mich einmal für eine Art entscheide und die dann beibehalten werden muss. Ich spreche von 25 % pauschal und Versteuerung nach ELStAM Merkmalen.

    Also als Beispiel:

    Mitarbeiter tritt am 15.06. ein und am 14.09. wieder aus. Kann ich dann den Juni und den September mit 25 % pauschal versteuern und den Juli mit den individuellen ELSTAM Merkmalen des Arbeitnehmers?

    Vielen Dank vorab.

  • 02
    RE: Kurzfristige Beschäftigung Versteuerung

    Sehr geehrter Fragesteller,


    während ein Wechsel der Besteuerungs-Methode für das gesamte Kalenderjahr (nachträgliche Wahl der Regelbesteuerung anstelle Pauschalbesteuerung) akzeptiert wird (vgl. BFH-Urteil vom 26.11.2003, VI R 10/99), besteht bei der unterjährigen Aufteilung die Gefahr der Einordnung als Gestaltungsmissbrauch im Sinne von § 42 AO (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 20.12.1991, VI R 32/89). Ein solcher Wechsel sollte deshalb jedenfalls durch Einholung der Lohnsteuer-Anrufungsauskunft beim Betriebsstättenfinanzamt abgesichert werden.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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