Hallo zusammen,
ich würde gerne wissen ob man die Versteuerung einer kurzfristigen Beschäftigung ändern darf oder ob ich mich einmal für eine Art entscheide und die dann beibehalten werden muss. Ich spreche von 25 % pauschal und Versteuerung nach ELStAM Merkmalen.
Also als Beispiel:
Mitarbeiter tritt am 15.06. ein und am 14.09. wieder aus. Kann ich dann den Juni und den September mit 25 % pauschal versteuern und den Juli mit den individuellen ELSTAM Merkmalen des Arbeitnehmers?
Vielen Dank vorab.