Expertenforum - kurzfristige Beschäftigung zwischen Ausbildung und Studium

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  • 01
    kurzfristige Beschäftigung zwischen Ausbildung und Studium

    Guten Tag,


    wir würden gerne jemand kurzfristig beschäftigen, der kurz vor Beginn der Beschäftigung seine Ausbildung beendet hat und ab Oktober ein Studium beginnt.


    Die Tätigkeiten, die er bei uns ausführen wird, haben fachlich weder was mit dem erlernten Ausbildungsberuf noch mit dem nachfolgenden Studium zu tun.

    Der vorgegebene Zeitraum von max. 3 Monaten oder 70 Arbeitstagen wird eingehalten.


    Ist eine kurzfristige Beschäftigung möglich?


    Vielen Dank und viele Grüße

  • 02
    RE: kurzfristige Beschäftigung zwischen Ausbildung und Studium

    Hallo Melanie2212,
     
    Personen, die nach Beendigung ihrer Berufsausbildung eine kurzfristige Beschäftigung aufnehmen, gehören nach unserem Verständnis zum Personenkreis der berufsmäßig Beschäftigten. Somit können solche kurzfristigen Beschäftigungen nicht versicherungsfrei  abgerechnet werden, es sei denn, die aktuelle Geringfügigkeitsgrenze wird regelmäßig nicht überschritten.
     
    Dies gilt auch, wenn diese Personen einen späteren Studienbeginn beabsichtigen.
     
    Sofern im geplanten Beschäftigungszeitraum das regelmäßige Arbeitsentgelt die aktuelle monatliche Geringfügigkeitsgrenze überschreiten sollte, ist aufgrund der zu unterstellenden Berufsmäßigkeit von einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis auszugehen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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