Hallo zusammen,
in diesem Fall geht es um eine Person, die mit dem Abitur fertig geworden ist und ab dem 01.08.2024 eine Ausbildung in unserem Unternehmen beginnen wird.
Nach dem Abitur im Sommer 2024 hat die Person ein Beschäftigungsverhältnis bei uns, im Rahmen einer kurzfristigen Beschäftigung aufgenommen.
Arbeitsvertrag v. 03.06.2024 - 21.06.2024
Hier stellt sich mir die Frage, ob bei der Person die Berufsmäßigkeit vorliegt und wir sie als Versicherungspflichtig anmelden müssen, da im Anschluss eine Berufsausbildung absolviert wird.
Oder reicht es, dass zwischen den Beschäftigungen über einen Monat Pause angesetzt wird und somit keine Versicherungspflicht besteht?
Vielen Dank!