Expertenforum - Kurzfristige Beschäftigung zwischen Ende Schule und Vollzeitstudium

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  • 01
    Kurzfristige Beschäftigung zwischen Ende Schule und Vollzeitstudium

    Hallo zusammen,


    wir wollen eine Mitarbeiterin einstellen als kurzfristige Beschäftigte.

    Sie ist mit ihrem Abschluss fertig und wird im Herbst ihr Studium in Vollzeit beginnen.

    Nun möchte sie zwischenzeitlich als kurzfristige Beschäftigte in unseren Unternehmen arbeiten.

    Wir sind uns nicht sicher wie es mit der Berufsmäßigkeit aussieht.

    Würde Sie eine Ausbildung beginnen, müssten wir sie SV-Pflichtig einstellen, sieht es mit dem Vollzeitstudium genau so aus?


    Vielen Dank im Voraus!

  • 02
    RE: Kurzfristige Beschäftigung zwischen Ende Schule und Vollzeitstudium

    Hallo TaFu,
     
    wir stimmen Ihnen zu, dass kurzfristige Beschäftigungen von Schulabgängern in der Zeit zwischen Ende der Schule und Beginn der Ausbildung als berufsmäßig anzusehen und somit sozialversicherungspflichtig zu beurteilen sind. Demzufolge besteht Versicherungspflicht in allen Zweigen der Sozialversicherung.
     
    Dagegen sind Beschäftigungen, die nur gelegentlich (z. B. zwischen Schulabschluss und „beabsichtigtem“ Studium) ausgeübt werden, im Allgemeinen von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung und daher als nicht berufsmäßig beurteilt werden, weil diese noch nicht zum Personenkreis der Erwerbstätigen gehören.
     
    Die Dokumentation der Studienabsicht sollte in schriftlicher Form erfolgen, z. B. durch den Nachweis der Bewerbung um einen Studienplatz.
     
    Desweiteren ist zu beachten, dass die Prüfung der Berufsmäßigkeit nicht erforderlich ist, sofern das regelmäßige Arbeitsentgelt unterhalb der aktuellen Geringfügigkeitsgrenze (538,00 €) liegt.
     
    Sofern die oben genannten Voraussetzungen vorliegen, könnte die geplante kurzfristige Beschäftigung sozialversicherungsfrei abgerechnet werden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     
     

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