Hallo zusammen,
wir haben seit Januar 2025 einen Werkstudenten beschäftigt, klassisch innerhalb seines Studiums mit unter 20 Stunden/Woche. Jetzt bieten wir ihm ein Praktikum für 3 Monate mit 30 Wochenstunden und Entlohnung über der Geringfügigkeitsgrenze an.
Ich frage mich, ob das Praktikum voll versicherungspflichtig ist, weil die Werkstudententätigkeit auf die kurzfristigkeit angerechnet wird. Oder ob das Praktikum (noch innerhalb des Studiums) versicherungsfrei, weil kurzfristig, ist?
Danke und viele Grüße.