Liebens Expertenteam,
wir bitten um Prüfung und Rückmeldung zu folgendem Sachverhalt:
Wir beschäftigen eine Vorruhestandsbeamtin, die noch KEINE Altersgrenze erreicht hat als Nebenarbeitgeber (über den Hauptarbeitgeber läuft der Versorgungsbezug aus dem Beamtenverhältnis) . Wir haben sie 0110 geschlüsselt mit der Personengruppe 101. Die Beiträge zur AV und RV werden somit voll gezahlt. Da die Mitarbeiterin allerdings aus ihrem Beamtenverhältnis privat versichert ist, ist sie in KV und PV bei uns befreit.
Ist das so korrekt und sind wir verpflichtet einen Zuschuss zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen?
Vielen Dank und freundliche Grüße
Personal-Service