Expertenforum - Langzeit-Studierende

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  • 01
    Langzeit-Studierende

    Liebes AOK- Team,

    welches Kriterium ist für das Werkstudentenprivileg bei einer langen Studiendauer entscheidend? Die Anzahl der Fachsemester oder das Alter der Studierenden. Bis jetzt war es bekannt, dass die Studierenden mit dem Erreichen des 30. Lebensjahres den Studentenstatus verlieren. Im letzten AOK Seminar wurde aber gesagt, dass es keine Altersgrenze für das Werkstudentenprivileg gibt.

    Was ist jetzt richtig?

    Danke vorab für Ihre Unterstützung.

    Viele Grüße

    Jana Lang

  • 02
    RE: Langzeit-Studierende

    Hallo Frau Lang,
     
    eingeschriebene Studenten, die wegen Überschreitens der in § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V in Verb. mit § 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 9 SGB XI genannten Fachsemesterzahl oder Altersgrenze nicht mehr nach den Vorschriften der Krankenversicherung der Studenten (KVdS) der Kranken- und Pflegeversicherungspflicht unterliegen, können gleichwohl als ordentliche Studierende in einer Beschäftigung versicherungsfrei sein.
     
    Bei beschäftigten Studenten im Rahmen des Werkstudentenprivilegs mit einer ungewöhnlich langen Studiendauer wird allerdings von der widerlegbaren Vermutung ausgegangen, dass bei einer Studienzeit von mehr als 25 Fachsemestern je Studiengang das Studium nicht mehr im Vordergrund steht und deshalb Versicherungsfreiheit aufgrund des Werkstudentenprivilegs nicht weiter in Betracht kommt. Ein Wechsel der Fachhoch- oder Hochschule innerhalb des Studienganges ist dabei unbeachtlich.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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