Expertenforum - Langzeitstudentin

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  • 01
    Langzeitstudentin

    Wir möchten eine Studentin als Werkstudentin einstellen. Sie hat bereits 25 Semester studiert, allerdings nicht in einer Fachrichtung. Aktuell ist sie im 7. Fachsemester im Masterstudiengang.

    Können wir sie noch als Werkstudentin einstellen oder fällt sie unter die Langzeitstudienregelung?

  • 02
    RE: Langzeitstudentin

    Sehr geehrte Frau Fisher,
     
    zum Personenkreis der ordentlich Studierenden im Rahmen des Werkstudentenprivilegs gehören alle Studenten, die an einer Hochschule oder einer der fachlichen Ausbildung dienenden Schule eingeschrieben sind und deren Zeit und Arbeitskraft überwiegend durch das Studium in Anspruch genommen werden.

    Bei beschäftigten Studenten mit einer ungewöhnlich langen Studiendauer wird allerdings von der widerlegbaren Vermutung ausgegangen, dass bei einer Studienzeit von mehr als 25 Fachsemestern je Studiengang das Studium nicht mehr im Vordergrund steht und deshalb Versicherungsfreiheit aufgrund des Werkstudentenprivilegs nicht weiter in Betracht kommt. Fachsemester erfassen hierbei die Zeiten des aktuell betriebenen Studienganges. Die Rechtsprechung unterstellt bei derart langer Studienzeit, dass kein ernsthafter Studierwille mehr vorliegt.
     
    Handelt es sich um einen Studiengang, sind die Anzahl der Semester zusammenzurechnen, unabhängig ob Fach- oder Hochschulsemester.
     
    Im Zweifelsfall empfehlen wir Ihnen, eine entsprechende Überprüfung - unter Vorlage entsprechender Nachweise - durch die zuständige Krankenkasse vornehmen zu lassen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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