Wir möchten eine Studentin als Werkstudentin einstellen. Sie hat bereits 25 Semester studiert, allerdings nicht in einer Fachrichtung. Aktuell ist sie im 7. Fachsemester im Masterstudiengang.
Können wir sie noch als Werkstudentin einstellen oder fällt sie unter die Langzeitstudienregelung?