Expertenforum - Leistungsentgelt

Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Leistungsentgelt

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    eine Arbeitnehmerin von uns befindet sich seit dem 17.01.2025 in Elternzeit. Sie war zuvor in Vollzeit bei uns angestellt und möchte jetzt einen Minijob bei uns anfangen. Sie bekommt im März noch ein Leistungsentgelt ausbezahlt. Dieses Leitungsentgelt resultiert noch von der Vollzeitbeschäftigung. Wird dieses Entgelt bei der Berechnung des regelmäßigen Entgelts füßr den Minijobs angerechnet?

    Vielen Dank für die Rückmeldung.

  • 02
    RE: Leistungsentgelt

    Hallo Personal_BW,

    einmalig gezahltes Arbeitsentgelt (wie z.B. ein Leistungsentgelt), das nach dem Wechsel von einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis in ein geringfügig entlohntes beim gleichen Arbeitgeber (während der Elternzeit) gewährt wird, ist zunächst danach zu bewerten, aus welchem der versicherungsrechtlich unterschiedlich zu beurteilenden Beschäftigungsabschnitte der Anspruch auf die Einmalzahlung entstanden ist.
     
    Ggf. ist eine Aufteilung der Einmalzahlung auf die jeweiligen Beschäftigungsabschnitte vorzunehmen. Dieses Ergebnis geht mithin – trotz Arbeitgeberidentität – von jeweils getrennt voneinander zu beurteilenden Beschäftigungsabschnitten aus. Es impliziert, dass die Einmalzahlung im Regelfall auf einer klar definierbaren Anspruchsgrundlage basiert, die entweder in dem versicherungspflichtigen oder in dem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis liegt und von daher eine entsprechende Zuordnung ermöglicht.
     
    Die Einmalzahlung wird beitragsrechtlich also so behandelt, als hätte ein Arbeitgeberwechsel stattgefunden.
     
    Da wir nach Ihrer Schilderung davon ausgehen, dass der „Anspruch“ auf das Leistungsentgelt aus dem sozialversicherungspflichtigen Teil des Beschäftigungsverhältnisses hervorgeht, ist die nun auszuzahlende Einmalzahlung diesem Zeitraum zuzuordnen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

  • 03
    RE: Leistungsentgelt

    Vielen Dank für die Rückmeldung.


    Wir würden Ihr die Einmalzahlung im April rückwirkend für den März ausbezahlen und ab dem 01.04 würden wir Sie als Minijobberin anmelden. In diesem Fall greift ja die Märzklausel nicht mehr. Würden Sie in diesem Fall die Einmalzahlung beitragsfrei erhalten? Sie befindet sich ja ab dem 17.01.2025 in Elternzeit und hat daher keine SV Tage.

    Vielen Dank für die Rückmeldung.

  • 04
    RE: Leistungsentgelt

    Hallo Personal_BW,

    die von Ihnen beabsichtigte Vorgehensweise, die Einmalzahlung für März im April 2025 auszuzahlen, sehen wir äußerst kritisch.
     
    Vorsichtig formuliert könnte hier zumindest der Verdacht einer rechtsmissbräuchlichen Gestaltung entstehen, durch die „absichtlich“ verspätete Auszahlung des einmalig gezahlten Arbeitsentgelts die Regelungen der Märzklausel zu umgehen, mit dem Ziel einer Beitragsersparnis. Hiervon raten wir dringend ab.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     

Zur Übersicht

Kontakt zur AOK

Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.