Sehr geehrte Damen und Herren,
eine Arbeitnehmerin von uns befindet sich seit dem 17.01.2025 in Elternzeit. Sie war zuvor in Vollzeit bei uns angestellt und möchte jetzt einen Minijob bei uns anfangen. Sie bekommt im März noch ein Leistungsentgelt ausbezahlt. Dieses Leitungsentgelt resultiert noch von der Vollzeitbeschäftigung. Wird dieses Entgelt bei der Berechnung des regelmäßigen Entgelts füßr den Minijobs angerechnet?
Vielen Dank für die Rückmeldung.