Sehr geehrte Damen und Herren,
der AG hat einen Abtretungsvertrag zwischen dem AN und dem Jugendamt über Kindesunterhalt bekommen. 426,00 € Unterhalt und 74,00 € Unterhaltsrückstand. Es wurde keine gerichtlich Pfändungsfreigrenze bestimmt. Sind die 500,00 € nunmehr ohne Beachtung der Pfändungsfreigrenze an das Jugendamt zu überweisen?
Vielen Dank Kluge