Hallo liebes Expertenforumteam. Frage: Bei mir ist schon seit einigen Jahren ein sehr zuverlässiger Arbeitnehmer beschäftigt. Nun hatte er einen Arbeitsunfall. Er war 4 Wochen krank und ich habe für diesen Zeitraum Lohnfortzahlung geleistet. Nun zu meiner Frage: Kann ich für diesen Zeitraum die geleistete Lohnfortzahlung von der zuständigen BG „zurückfordern“ (da es ja ein Arbeitsunfall war)? Bitte geben sie mir auch die dazugehörigen Rechtsquellen und Rechtssprechungen mit an. Wäre nett. Danke schon einmal und bis bald. MfG Neugebauer
Expertenforum - Lohnfortzahlung
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Lohnfortzahlung
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RE: Lohnfortzahlung
Hallo Herr Neugebauer,
eine Erstattungsmöglichkeit der Arbeitgeberaufwendungen im Fall von Arbeitsunfähigkeit infolge eines Arbeitsunfalls von der Berufsgenossenschaft gibt es nach unserem Kenntnisstand nicht.
Da der Arbeitgeber auch in einem solchen Fall zur Entgeltfortzahlung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) verpflichtet ist, ist eine Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen nach den Regelungen des Aufwendungsausgleichsgesetzes (AAG) über die zuständige Krankenkasse nur dann möglich, sofern der Arbeitgeber „Kraft Gesetzes“ zur Teilnahme am Umlageverfahren U1 verpflichtet sein sollte.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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