Sehr geehrte Damen und Herren,
der Mitarbeiter ist arbeitsunfähig aufgrund einer Verletzung, die während der Ausübung eines Minijobs entstanden ist. Besteht für die Hauptbeschäftigung Lohnfortzahlungspflicht?
Kontakt zur AOK
Die Kontaktdaten der AOK unterscheiden sich regional. Bitte wählen Sie Ihre regionale AOK aus, um die passenden Kontaktinformationen zu erhalten.
Fragen Sie Experten zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.
Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.
Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsexperten beantwortet.
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Mitarbeiter ist arbeitsunfähig aufgrund einer Verletzung, die während der Ausübung eines Minijobs entstanden ist. Besteht für die Hauptbeschäftigung Lohnfortzahlungspflicht?
Hallo Ma,
Ihre Frage, ob bei einer im Minijob erlittenen Verletzung die dort Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat, der Hauptarbeitgeber zur Entgeltfortzahlung nach den Regelungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG) verpflichtet ist, betrifft ausschließlich das Arbeitsrecht und kann in diesem sozialversicherungsrechtlichen Forum nicht beantwortet werden.
Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) und Fachanwälten für Arbeitsrecht.
Im Rahmen unseres Expertenforums können mittlerweile Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihr Eintrag mit dem Cluster „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ gekennzeichnet wurde.
Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Arbeitsrecht „umgeswitcht“. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus dem Bereich „Arbeitsrecht“.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Frage.
Sollte der Mitarbeiter aufgrund der Verletzung im Minijob arbeitsunfähig erkrankt sein, besteht im Hauptarbeitsverhältnis auch Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
Sollte der Mitarbeiter aufgrund der Verletzung im Rahmen des Minijobs einen Schadensersatzanspruch gegen einen Dritten haben, würde dieser auf den Arbeitgeber übergehen. Der Arbeitgeber könnte also gegenüber dem Dritten Regress für die geleistete Entgeltfortzahlung nehmen.
Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Fachexperte Arbeitsrecht
Um ein neues Thema im Expertenforum zu eröffnen, müssen Sie sich im AOK Fachportal für Arbeitgeber einloggen.
Jetzt einloggen:
Sie sind noch nicht registriert?
Persönlicher Ansprechpartner
E-Mail-Service