Expertenforum - Lohnfortzahlung bei Mutter Kind Kur

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  • 01
    Lohnfortzahlung bei Mutter Kind Kur

    Hallo,

    besteht für einen Arbeitnehmer ein Anspruch auf Lohnfortzahlung, wenn dieser für 3 Wochen auf einer Mutter Kind Kur ist?

    Wenn ja, wird das über die U1 o.ä. ggf. erstattet?


    Vielen Dank.

  • 02
    RE: Lohnfortzahlung bei Mutter Kind Kur

    Hallo kanzlei15,

    zu den erstattungsfähigen Aufwendungen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) gehört neben dem nach § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) auch das nach § 9 Abs. 1 EFZG fortgezahlte Arbeitsentgelt bei Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation (z.B. bei einer Mutter-Kind-Kur).

    Hat der Arbeitgeber aufgrund dieser Vorschriften Entgeltfortzahlung zu leisten, besteht ein Anspruch auf Erstattung im Rahmen des Umlageverfahrens U1, sofern der Arbeitgeber aufgrund der Beschäftigtenzahl in seinem Betrieb an diesem Verfahren teilnimmt.
    Die Höhe der Erstattung orientiert sich an dem vom Arbeitgeber gewählten Erstattungssatz.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam

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