Hallo,
besteht für einen Arbeitnehmer ein Anspruch auf Lohnfortzahlung, wenn dieser für 3 Wochen auf einer Mutter Kind Kur ist?
Wenn ja, wird das über die U1 o.ä. ggf. erstattet?
Vielen Dank.
Fachportal für Arbeitgeber
Kontakt zur AOK
Die Kontaktdaten der AOK unterscheiden sich regional. Bitte wählen Sie Ihre regionale AOK aus, um die passenden Kontaktinformationen zu erhalten.
Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.
Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.
Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.
Hallo,
besteht für einen Arbeitnehmer ein Anspruch auf Lohnfortzahlung, wenn dieser für 3 Wochen auf einer Mutter Kind Kur ist?
Wenn ja, wird das über die U1 o.ä. ggf. erstattet?
Vielen Dank.
Hallo kanzlei15,
zu den erstattungsfähigen Aufwendungen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) gehört neben dem nach § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) auch das nach § 9 Abs. 1 EFZG fortgezahlte Arbeitsentgelt bei Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation (z.B. bei einer Mutter-Kind-Kur).
Hat der Arbeitgeber aufgrund dieser Vorschriften Entgeltfortzahlung zu leisten, besteht ein Anspruch auf Erstattung im Rahmen des Umlageverfahrens U1, sofern der Arbeitgeber aufgrund der Beschäftigtenzahl in seinem Betrieb an diesem Verfahren teilnimmt.
Die Höhe der Erstattung orientiert sich an dem vom Arbeitgeber gewählten Erstattungssatz.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
Um ein neues Thema im Expertenforum zu eröffnen, müssen Sie sich im AOK Fachportal für Arbeitgeber einloggen.
Jetzt einloggen:
Sie sind noch nicht registriert?
Persönlicher Ansprechpartner
E-Mail-Service