Guten Tag,
wir haben aktuell folgende Konstellation vorliegen:
MA hat am 22.4. noch normal gearbeitet (Zeiterfassung liegt vor) und ist nach Arbeitsende zum Arzt gegangen.
In der Folge wurde eine AU ab 22.4. ff. vorgelegt.
Wie ist hier im Hinblick auf die Arbeitsleistung vom 22.4. zu verfahren?
Überschreibt die AU die geleistete Arbeitszeit und ggfs. erlangte Überstunden verfallen oder ist die AU hier erst ab dem Folgetag in Betracht zu ziehen?