Expertenforum - Lohnfortzahlung vs. MA hat am 1. Tag der AU noch gearbeitet

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  • 01
    Lohnfortzahlung vs. MA hat am 1. Tag der AU noch gearbeitet

    Guten Tag,

    wir haben aktuell folgende Konstellation vorliegen:

    MA hat am 22.4. noch normal gearbeitet (Zeiterfassung liegt vor) und ist nach Arbeitsende zum Arzt gegangen.

    In der Folge wurde eine AU ab 22.4. ff. vorgelegt.

    Wie ist hier im Hinblick auf die Arbeitsleistung vom 22.4. zu verfahren?

    Überschreibt die AU die geleistete Arbeitszeit und ggfs. erlangte Überstunden verfallen oder ist die AU hier erst ab dem Folgetag in Betracht zu ziehen?

  • 02
    RE: Lohnfortzahlung vs. MA hat am 1. Tag der AU noch gearbeitet

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Der Mitarbeiter erhält für den 22. April 2024 Vergütung. Der Tag ist für die Dauer der Entgeltfortzahlung noch nicht zu berücksichtigen.


    Für die Arbeitszeiterfassung ist – sollte es insoweit keine abweichenden Regelung geben – zunächst die tatsächlich geleistete Arbeitszeit zu berücksichtigen. Darüber hinaus ist dem Arbeitnehmer aber auch die durch die Erkrankung ausgefallene Arbeitszeit gutzuschreiben.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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