Sehr geehrtes Expertenteam,
wie bewerte ich die Lohnfortzahlung, wenn der AN mit seiner ersten Krankheit vom 07.10.-31.10. krankgeschrieben ist und mit seiner Zweiten vom 04.11.-22.11.
In NRW ist am 01.11. ein Feiertag, gilt damit die gleiche Regel wie bei einem arbeitsfreien Wochenende -> zusammenhängender Zeitraum, und die Lohnfortzahlung endet am 17.11.?
Vielen Dank