Sehr geehrtes Expertenteam,
aufgrund von Umstrukturierungsmaßnahmen (Wechsel des Mandanten "Firma A" zu "Firma B" im gleichen Abrechnungssystem) erhalten unsere Arbeitnehmer im Abrechnungsprogramm eine neue Personalnummer.
Frage zum Lohnkonto:
Muss für einen Arbeitnehmer EIN NAHTLOSES Lohnkonto geführt werden? Oder ist es rechtens, dass für einen Arbeitnehmer sodann zwei Lohnkonten existierten (1x alte Personalnummer + 1x neue Personalnummer). Gemäß § 41 Abs. 1 S. 1 EStG scheint es fast so, dass lediglich EIN Lohnkonto zu führen ist.
Frage zum ELStAM-Abruf:
Muss im Rahmen des obigen Wechsels sodann zum 31.12.2024 eine ELStAM-Abmeldung in dem alten Mandanten unter der alten Personalnummer erfolgen, und zum 01.01.2025 eine ELStAM-Anmeldung in dem neuen Mandanten unter neuen Personalnummer?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung und schöne Feiertage.
Mit freundlichen Grüßen
Personalverwaltung