Expertenforum - Lohnkonto und ELStAM-Abruf

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  • 01
    Lohnkonto und ELStAM-Abruf

    Sehr geehrtes Expertenteam,


    aufgrund von Umstrukturierungsmaßnahmen (Wechsel des Mandanten "Firma A" zu "Firma B" im gleichen Abrechnungssystem) erhalten unsere Arbeitnehmer im Abrechnungsprogramm eine neue Personalnummer.


    Frage zum Lohnkonto:


    Muss für einen Arbeitnehmer EIN NAHTLOSES Lohnkonto geführt werden? Oder ist es rechtens, dass für einen Arbeitnehmer sodann zwei Lohnkonten existierten (1x alte Personalnummer + 1x neue Personalnummer). Gemäß § 41 Abs. 1 S. 1 EStG scheint es fast so, dass lediglich EIN Lohnkonto zu führen ist.


    Frage zum ELStAM-Abruf:

    Muss im Rahmen des obigen Wechsels sodann zum 31.12.2024 eine ELStAM-Abmeldung in dem alten Mandanten unter der alten Personalnummer erfolgen, und zum 01.01.2025 eine ELStAM-Anmeldung in dem neuen Mandanten unter neuen Personalnummer?


    Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung und schöne Feiertage.

    Mit freundlichen Grüßen

    Personalverwaltung

  • 02
    RE: Lohnkonto und ELStAM-Abruf

    Sehr geehrter Fragesteller,


    zur Frage betreffend das Lohnkonto dürfen wir mitteilen, dass grundsätzlich zu einem bestimmten Zeitpunkt nur ein Lohnkonto für jeden Beschäftigten geführt werden darf (grundsätzlich also nicht gleichzeitig mehrere Lohnkonten geführt werden können), jedoch im zeitlichen Verlauf (nacheinander) verschiedene Lohnkonten möglich sind.


    Wenn der Systemwechsel/Personalnummerwechsel mit dem Kalenderjahreswechsel zusammenfällt, deckt er sich gemäß § 41b Abs. 1 Satz 1 EStG ohnehin mit dem Abschluss des Lohnkontos.


    Zum ELStAM-Abruf: Abhängig vom verwendeten System kann entweder eine Ab- und Anmeldung oder (effizienter) eine Ummeldung vorgenommen werden. Im letztgenannten Fall erfolgt die Abmeldung im Alt-System automatisch.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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