Guten Tag,
uns stellt sich die Frage, inwiefern seit der gesetzlichen Neuregelungen seit 01.2025 (keine Anwendung der Fünftelregelung im Lohnsteuerabzugsverfahren) die Summen der Kapitalauszahlungen aus der BAV (hier Säule "Direktzusage") auf der LSTB bescheinigt werden müssen. Es gibt zwei Zeilen, Zeile 8+9.
Können Sie mir erläutern, wann welcher Betrag in welche der beiden Zeilen jeweils fließen muss? Dürfen wir überhaupt noch in Zeile 9 bescheinigen seit 01.2025?
Außerdem unterscheiden wir bei der Kapitalauszahlung zwischen einer vollständigen einmaligen Auszahlung, sowie einer Auszahlung auf 5-Jahres-Raten. Bitte auch hier um Erläuterung, ob dies ausschlaggebend ist für die Wahl zw. Zeile 8 und 9.
Danke vorab,
VG
TOM_MGG