Hallo zusammen
für einen Versorgungsbezugsempfänger müssen wir für das Vorjahr zu wenig gezahlte Bezüge nachzahlen.
Die Gesamtsumme sollte nachträglich im März als Einmalbezug erfolgen.
Muss bei Versorgungsbezugsempfängern die Märzklausel beachtet werden oder gibt es sowas bei VBs nicht?
VG
N.Biedermann