Expertenforum - Märzklausel/Versteuerung im lfd. Jahr aus dem VJ_Austritt 31.03.2024

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  • 01
    Märzklausel/Versteuerung im lfd. Jahr aus dem VJ_Austritt 31.03.2024

    Sehr geehrtes Expertenteam,


    wir haben einen Mitarbeiter, der zum 31.03.2024 ausgetreten ist.


    Im März erfolgte eine Urlaubsabgeltung.

    Ebenso wurde eine Auszahlung von Überstunden im Jahr 2023 nachträglich angesetzt, sowie in den Monaten Januar 2024 - März 2023.


    Die Abwicklung dieser Vorgänge wurde im April durchgeführt.

    Seitens dem Abrechnungsprogramm erfolgte die Abwicklung zuerst mit der Steuerklasse 1 und eine nachträgliche Abrechnung hat eine Rückforderung der Steuer ausgewiesen, nachdem die Steuerklasse 6 angesetzt wurde.


    Es wurde eine Lohnsteuerbescheinigung für den Zeitraum 01.03.2024 - 31.03.2024 und 01.04.2024 - 30.04.2024 erstellt.


    Welche Steuerklasse ist bei der Anwendung der Märzklausel in Verbindung mit Versteuerung aus dem Vorjahr anzusetzen, wenn das Arbeitsverhältnis zum 31.03. endet?


    Es erfolgte eine Zuordnung der laufenden Monate, wo die Steuerklasse I angesetzt war. Lediglich der April wurde als Auszahlungsmonat herangezogen, wo aus meiner Sicht jedoch keine Abzüge mehr anzusetzen sind.


    Vorab besten Dank.


    Team PersobueroSC

  • 02
    RE: Märzklausel/Versteuerung im lfd. Jahr aus dem VJ_Austritt 31.03.2024

    Sehr geehrter Fragesteller,


    die 2024 gezahlte Vergütung ist nach den Lohnsteuermerkmalen 2024 zu belasten, auch soweit Vergütung für 2023 nachgezahlt wurde. Wenn der entsprechende Korrekturabzug nicht mehr möglich ist, weil keine weiteren Zahlungen an den ausgeschiedenen Arbeitnehmer anstehen oder/und die Lohnsteuerbescheinigung bereits dem Finanzamt übermittelt wurde, ist der Sachverhalt mit Korrekturen gemäß Paragraph 41c Abs. 4 Satz 1 EStG unverzüglich dem Betriebsstätten-Finanzamt mitzuteilen. Die Berücksichtigung erfolgt dann im Rahmen der Einkommensteuer.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

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