Expertenforum - Maßnahme Reha fit der DRV -- AAG möglich?

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  • 01
    Maßnahme Reha fit der DRV -- AAG möglich?

    Wenn ein Mitarbeiter eine Reha-fit Teilnahme der DRV bewilligt bekommen hat, so hat ihn der Arbeitgeber für die Vor-Ort-Startphase bezahlt freizustellen und für diesen Zeitraum EFZ zu leisten.

    Frage: Ist es in diesem Fall möglich, dass der AG über das AAG einen Teil der EFZ erstattet bekommt?

  • 02
    RE: Maßnahme Reha fit der DRV -- AAG möglich?

    Hallo Lohnbüro KD,

    bei einer „RV Fit“-Maßnahme handelt es sich um ein kostenfreies Trainingsprogramm mit Elementen zu Bewegung, Ernährung und Stressbewältigung für ein ganzheitlich verbessertes Lebensgefühl der deutschen Rentenversicherung.

    Die Startphase zu Beginn und die Auffrischung am Ende des Präventionsprogramms sind ganztägig. Der Arbeitgeber ist nach den Regelungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG) „kraft Gesetzes“ grundsätzlich verpflichtet, die jeweiligen Personen für diese Tage freizustellen und das Arbeitsentgelt fortzuzahlen. Die regelmäßigen Trainingstermine sind berufsbegleitend, das heißt, dass diese Termine außerhalb der Arbeitszeit in der Freizeit wahrzunehmen sind.

    Da der Arbeitgeber zu Beginn und bei der Auffrischung am Ende des Präventionsprogramms analog den Regelungen bei Arbeitsunfähigkeit zur Entgeltfortzahlung nach dem EFZG verpflichtet ist, sind diese Aufwendungen im Rahmen des Umlageverfahrens U1 nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) erstattungsfähig.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     

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