Wenn ein Mitarbeiter eine Reha-fit Teilnahme der DRV bewilligt bekommen hat, so hat ihn der Arbeitgeber für die Vor-Ort-Startphase bezahlt freizustellen und für diesen Zeitraum EFZ zu leisten.
Frage: Ist es in diesem Fall möglich, dass der AG über das AAG einen Teil der EFZ erstattet bekommt?