Hallo,
ein Student möchte seine Masterarbeit in unserem Unternehmen schreiben. Es ist nicht vorgeschrieben, dass die Masterarbeit in einem Unternehmen geschrieben wird. Dauer: 6 Monate
Wie ist der Stunden steuer- und v-rechtlich zu behandeln?
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Hallo Lohnbuchhalter2024,
Personen, die sich allein zur Erstellung der für den Studienabschluss erforderlichen Abschlussarbeit (z.B. Master-Thesis) in einen Betrieb begeben und in dieser Zeit neben dieser Abschlussarbeit keine für den Betrieb verwertbare Arbeitsleistung erbringen, gehören nicht zu den abhängig Beschäftigten. Sofern diese Voraussetzungen erfüllt sind, kommen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht nicht in Betracht.
Bezüglich Ihrer Frage zum steuerrechtlichen Bewertung empfehlen wir Ihnen, das zuständige Finanzamt zu kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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