Guten Tag,
wir haben eine Mitarbeiterin, die bei uns zwei Arbeitsverhältnisse (16 Wochenstunden und 20 Wochenstunden) nach § 2 Abs. 2 TVöD/VKA hat.
Das Lebenshilfewerk tritt in beiden Arbeitsverhältnissen als Arbeitgeber auf, hat aber zwei verschiedene Steuernummern und zwei verschiedene Betriebsnummern, weil es sich um zwei unterschiedliche Betriebsteile handelt. In beiden Betriebsteilen tritt das Lebenshilfewerk als Arbeitgeber auf, organisatorisch sind also beide dem Lebenshilfewerk zugeordnet.
Kann die Mitarbeiterin mit einer Steuerklasse geführt werden oder handelt es sich hier steuerrechtlich um zwei Arbeitsverhältnisse?
Vielen Dank für eine Rückmeldung.