Expertenforum - Mehrere Arbeitsverhältnisse

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  • 01
    Mehrere Arbeitsverhältnisse

    Guten Tag,

    wir haben eine Mitarbeiterin, die bei uns zwei Arbeitsverhältnisse (16 Wochenstunden und 20 Wochenstunden) nach § 2 Abs. 2 TVöD/VKA hat.

    Das Lebenshilfewerk tritt in beiden Arbeitsverhältnissen als Arbeitgeber auf, hat aber zwei verschiedene Steuernummern und zwei verschiedene Betriebsnummern, weil es sich um zwei unterschiedliche Betriebsteile handelt. In beiden Betriebsteilen tritt das Lebenshilfewerk als Arbeitgeber auf, organisatorisch sind also beide dem Lebenshilfewerk zugeordnet.

    Kann die Mitarbeiterin mit einer Steuerklasse geführt werden oder handelt es sich hier steuerrechtlich um zwei Arbeitsverhältnisse?

    Vielen Dank für eine Rückmeldung.

     

  • 02
    RE: Mehrere Arbeitsverhältnisse

    Sehr geehrter Fragesteller,


    in der geschilderten Konstellation liegen zwei Arbeitsverhältnisse zwischen jeweils demselben Arbeitgeber und derselben Arbeitnehmerin vor. Die Lohnsteuer muss bei einheitlicher Lohnabrechnung unter einer (identischen) Steuerklasse folgen, da § 39e Abs. 5a die (zusätzliche) Anwendung der Steuerklasse VI auf die Auszahlung "verschiedenartiger Bezüge" begrenzt (die in Satz 2 dort abschließend aufgelistet werden). Zahlt derselbe Arbeitgeber demgegenüber nicht verschiedenartige Bezüge, sondern jeweils Vergütung/Lohn, ist einheitlich abzurechnen.


    Sollte die einheitliche Abrechnung (insbesondere wegen der vorhandenen verschiedenen Steuernummern) technisch nicht durchführbar sein, muss für den Einzelfall das Vorgehen mit den beteiligen Betriebsstätten-Finanzämtern abgestimmt werden, weil ansonsten (bei getrennten Abrechnungen und jeweils Anwendung der Lohnsteuerklasse 1) die Gefahr zu niedriger Steuerabzüge entsteht, aus der sich eine Steuerhaftung des Arbeitgebers ergeben kann.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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