Wie schaut es bei den kurzfristigen Beschäftigungen mit parallel laufenden Anstellungen aus? Sind diese rechtlich möglich / zulässig oder gibts hier Probleme?
Beispiel:
Mitarbeiter Mustermann arbeitet vom November 23 bis Juli 24 als kurzfristig beschäftigter MA bei Firma 1
Nun will er in den Monaten Juni und Juli tageweise auch bei uns eine Anstellung, abermals als kurzfristige Beschäftigung wahrnehmen.
Ist diese Variante möglich, solange die Zeitgrenzen eingehalten / nicht überschritten werden? (70 Arbeitstage / Kalenderjahr insgesamt für beide BV bei Firma 1 und uns)