Guten Tag,
wir beschäftigen eine Mitarbeitern im Anstellungsverhältnis ab 01.06. mit einem monatlichen Entgelt innerhalb des Übergangsbereichs (ca. 1.750 EUR/Monat).
Nun gibt die Mitarbeiterin folgende Nebentätigkeiten an:
- Selbstständige Tätigkeit mit einem Reingewinn (ohne Abzug Steuer&KV) i.H.v. monatlich ca. 580 EUR.
- Minijob 538 EUR/Monat
Müssen wir die Entgelte der anderen Tätigkeiten bei der Entgeltprüfung zum Übergangsbereich berücksichtigen? Falls ja wie?
Vielen Dank.