Expertenforum - Mehrfachbeschäftigung

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  • 01
    Mehrfachbeschäftigung

    Guten Tag,

    wir beschäftigen eine Mitarbeitern im Anstellungsverhältnis ab 01.06. mit einem monatlichen Entgelt innerhalb des Übergangsbereichs (ca. 1.750 EUR/Monat).

    Nun gibt die Mitarbeiterin folgende Nebentätigkeiten an:

    - Selbstständige Tätigkeit mit einem Reingewinn (ohne Abzug Steuer&KV) i.H.v. monatlich ca. 580 EUR.

    - Minijob 538 EUR/Monat

    Müssen wir die Entgelte der anderen Tätigkeiten bei der Entgeltprüfung zum Übergangsbereich berücksichtigen? Falls ja wie?

    Vielen Dank.

  • 02
    RE: Mehrfachbeschäftigung

    Guten Tag,
     
    die besonderen beitragsrechtlichen Regelungen zum Übergangsbereich finden Anwendung, wenn das monatliche Arbeitsentgelt aus der Beschäftigung bzw. bei Bestehen mehrerer Beschäftigungsverhältnisse die hieraus insgesamt erzielten Arbeitsentgelte regelmäßig im Übergangsbereich von 538,01 Euro bis 2.000,00 Euro liegen.
     
    Werden mehrere Beschäftigungen bei verschiedenen Arbeitgebern ausgeübt, sind für die Prüfung des Anwendungsbereichs des Übergangsbereichs nur die Arbeitsentgelte zusammenzurechnen, die aus versicherungspflichtigen Beschäftigungen erzielt werden. Arbeitsentgelte aus einer geringfügig entlohnten Beschäftigung, die neben einer nicht geringfügigen versicherungspflichtigen (Haupt-)Beschäftigung ausgeübt wird, sind bei der Ermittlung des regelmäßigen Arbeitsentgelts nicht zu berücksichtigen. Ebenfalls sind die Einkünfte, die aus einer selbstständigen Tätigkeit erzielt werden, nicht mit zu berücksichtigen.
     
    In Ihrem Sachverhalt werden also die Einkünfte der geringfügig entlohnten Beschäftigung und der selbstständigen Tätigkeit nicht berücksichtigt.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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