Expertenforum - Mehrfachbeschäftigung

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  • 01
    Mehrfachbeschäftigung

    Hallo,

    ich habe eine Mitarbeiterin, die angegeben hat, dass Sie ein Nebenjob (GfB), sowie ein freiberufliche Tätigkeit neben Ihrem Hauptjob (bei uns) ausübt. Soll dies dann auch als Mehrfachbeschäftigung erfasst werden?

    LG

    Isleyen

  • 02
    RE: Mehrfachbeschäftigung

    Hallo Frau Isleyen,
     
    vordergründig ist Ihrem Sachverhalt zu prüfen, ob bei der Arbeitnehmerin durch die bei Ihnen ausgeübte Beschäftigung sowie der geringfügig Entlohnten neben der Selbstständigkeit die Voraussetzungen einer „hauptberuflichen“ selbstständigen Erwerbstätigkeit vorliegen oder ob diese „nebenberuflich“ ausgeübt wird.

    Das Ergebnis hat entscheidende Auswirkungen auf die versicherungsrechtliche Beurteilung der Beschäftigung.  Sofern die selbstständige Tätigkeit „nebenberuflich“ ausgeübt wird, hat diese keine Auswirkung auf die Beurteilung der sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung.

    Im Zweifelsfall ist die Zuhilfenahme der zuständigen Krankenkasse zu empfehlen.

    Wird neben einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung nur ein geringfügig entlohnter Minijob ausgeübt, sind diese beiden Beschäftigungen nicht zu addieren. Der Minijob bleibt versicherungsfrei. Dies gilt nicht hinsichtlich der Rentenversicherung, da hier generell Versicherungspflicht besteht.
     
    Die Meldepflicht des Kennzeichens einer Mehrfachbeschäftigung in der Sozialversicherung wurde bereits seit 2021 abgeschafft. Ob und wie dieses Kennzeichen in Ihrem Lohnabrechnungsprogramm einzupflegen ist, sollte mit Ihrem Softwareanbieter geklärt werden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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