Hallo,
unser AN ist freiwillig in der privaten Versicherung versichert.
Es bestehen zwei Arbeitsverhältnisse.
Werden bei der Ermittlung der Entgelte aus der zweiten Beschäftigung Sonderzahlungen bzw. Einmalzahlungen berücksichtigt? Oder nur das laufende Bruttogehalt.
Die Sonderzahlung ist auf der Gehaltsabrechnung gekennzeichnet als sonstiger Bezug (Steuerbrutto) und Einmalzahlung (SV-brutto).
Vielen Dank im Voraus