Guten Tag,
wir beschäftigen ein Mitarbeiter seit 01.06.2024.
Der Mitarbeiter ist freiwillig in der gesetzlichen KV und wir führen im Firmenzahler-Verfahren die Beiträge ab (Beitragsgruppe 9111).
Die Krankenkasse des Mitarbeiters hat uns angeschrieben und uns dazu aufgefordert aufgrund einer weiteren Beschäftigung die Beitragsgruppe 0111 und das Selbstzahler-Verfahren umzustellen.
Sind wir als Arbeitgeber verpflichtet dem nachzukommen und kann eine Beitragsumverteilung über die GKV-Monatsmeldungen (Mehrfachbeschäftigung) überhaupt noch erfolgen bei Selbstzahler (0111) ?
Vielen Dank.