Ein Mitarbeiter hat bei Arbeitgeber A eine Beschäftigung im Übergangsbereich mit einem Entgelt von 850 € und bei Arbeitgeber B eine Beschäftigung im Rahmen eines studentischen Pflichtpraktikum mit einem Entgelt von 1000 €. Da für das Praktikum nicht der Übergangsbereich Anwendung findet, stellt sich die Frage ob bei Arbeitgeber A trotzdem das Fremd-SV-Entgelt bei der Beitragsermittlung zu berücksichtigen ist.
Expertenforum - Mehrfachbeschäftigung im Übergangsbereich
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Mehrfachbeschäftigung im Übergangsbereich
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RE: Mehrfachbeschäftigung im Übergangsbereich
Guten Tag,
werden mehrere Beschäftigungen bei verschiedenen Arbeitgebern ausgeübt, sind für die Prüfung des Anwendungsbereichs des Übergangsbereichs nur die Arbeitsentgelte zusammenzurechnen, die aus versicherungspflichtigen Beschäftigungen erzielt werden.
Das Arbeitsentgelt aus dem sozialversicherungsfreien Pflichtpraktikum wird somit nicht mit berücksichtigt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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