Liebes Team,
eine Mitarbeiterin unseres Mandanten hat eine Hauptbeschäftigung bei einer anderen Firma. Bei unserem Mandanten arbeitet sie als Midijobberin. Nun ist sie in ihrer Hauptbeschäftigung in Elternzeit gegangen. Behält sie dennoch für unseren Mandanten die Steuerklasse 6 oder kann sie während der Elternzeit in ihrer eigentlichen Steuerklasse abgerechnet werden?
Vielen Dank und herzliche Grüße
Susanne Springer