Expertenforum - Mehrfachbeschäftigung / Steuerklasse 6

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  • 01
    Mehrfachbeschäftigung / Steuerklasse 6

    Liebes Team,

    eine Mitarbeiterin unseres Mandanten hat eine Hauptbeschäftigung bei einer anderen Firma. Bei unserem Mandanten arbeitet sie als Midijobberin. Nun ist sie in ihrer Hauptbeschäftigung in Elternzeit gegangen. Behält sie dennoch für unseren Mandanten die Steuerklasse 6 oder kann sie während der Elternzeit in ihrer eigentlichen Steuerklasse abgerechnet werden?

    Vielen Dank und herzliche Grüße

    Susanne Springer

  • 02
    RE: Mehrfachbeschäftigung / Steuerklasse 6

    Sehr geehrter Fragesteller,


    der Wechsel der Steuerklasse während der Elternzeit ist möglich und erfolgt nach den allgemeinen Vorgaben. Notwendig ist also, dass der (ursprüngliche) Hauptarbeitgeber für die Phase der Elternzeit abgemeldet (und ggf. als Nebenarbeitgeber angemeldet) wird. Bei Ihrem Mandanten müsste spiegelbildlich der Statuswechsel vom Neben- zum Hauptarbeitgeber gemeldet werden.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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