Liebes Team,
eine Mitarbeiterin unseres Mandanten hat eine Hauptbeschäftigung bei einer anderen Firma. Bei unserem Mandanten arbeitet sie als Midijobberin. Nun ist sie in ihrer Hauptbeschäftigung in Elternzeit gegangen. Demnach liegt während der Elternzeit keine Mehrfachbeschäftigung vor, oder?
Vielen Dank und herzliche Grüße
Susanne Springer