Expertenforum - Meldegrund

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  • 01
    Meldegrund

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    eine Arbeitnehmerin von uns wurde erneut krank (war schon mal ausgesteuert) und hat sich gegen Ende der Lohnfortzahlung, da sie kein Krankengeld erhalten hätte arbeitslos gemeldet. SV-rechtlich ist ja dann das AV beendet, arbeitsrechtlich nicht. Unser Programm hat keine Abmeldung mit Meldegrund 30 erzeugt ist das richtig oder was muss man in so einem Fall für eine Meldung abgeben?


    Vielen Dank für die Rückmeldung.

  • 02
    RE: Meldegrund

    Hallo Personal_BW,
     
    nach § 7 Abs. 3 Satz 1 Sozialgesetzbuch (SGB) IV gilt eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt als fortbestehend, solange das Beschäftigungsverhältnis ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt fortdauert, jedoch nicht länger als einen Monat.
    Sofern eine Arbeitsunterbrechung „länger als einen (Zeit-)Monat“ andauert, endet die entgeltliche Beschäftigung nach einem Monat, sodass in Fällen der von Ihnen beschriebenen Art nach unserem Verständnis eine Abmeldung mit dem Abgabegrund „34" zu erstatten ist.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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