Sehr geehrte Damen und Herren,
eine Arbeitnehmerin von uns wurde erneut krank (war schon mal ausgesteuert) und hat sich gegen Ende der Lohnfortzahlung, da sie kein Krankengeld erhalten hätte arbeitslos gemeldet. SV-rechtlich ist ja dann das AV beendet, arbeitsrechtlich nicht. Unser Programm hat keine Abmeldung mit Meldegrund 30 erzeugt ist das richtig oder was muss man in so einem Fall für eine Meldung abgeben?
Vielen Dank für die Rückmeldung.