Hallo zusammen,
Mir geht es um die sozialversicherungsrechtliche und insbesondere melderechtliche Beurteilung von zwei Arbeitsverhältnissen bei einem Arbeitgeber (gleiche Betriebsnummer). In einer Tätigkeit kann die Person aufgrund der Ausübung ihres Berufsstandes von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit werden (berufsständische Versorgung). Diese Möglichkeit hat die Person auch in Anspruch genommen. Die andere Tätigkeit beimselben Arbeitgeber übt die Person ohne Zusammenhang zu ihrem Berufsstand aus (grds. RV-Pflicht).
Nun habe ich eine Tätigkeit mit und eine Tätigkeit ohne RV-Pflicht unter der gleichen Betriebsnummer. Ist es korrekt beide Tätigkeiten als einheitliches Beschäftigungsverhältnis (keine RV-Pflicht) zusammenzurechnen, d.h. die Befreiung auf das gesamt Beschäftigungsverhältnis wirken zu lassen, und entsprechend zu melden?
Vielen Dank!