Expertenforum - Meldungen der Rentenversicherung

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  • 01
    Meldungen der Rentenversicherung

    Guten Tag,

    wir haben zum 01.01.2024 alle Mitarbeiter von unserer GmbH & Co. KG in die GmbH umgeschlüsselt. Hierzu erfolgten auch die Meldungen an die Krankenkasse. Wir erhalten allerdings noch immer Meldungen an die GmbH & Co. KG. Dies sind Anforderungen 57 Meldungen.

    Ich würde gerne wissen, wer verschickt die Meldungen. Die Krankenkasse oder die Rentenversicherung über die Krankenkasse. Wir kann man verhindern, dass diese Anfragen von der Krankenkasse an den falschen Betrieb geschickt werden?

    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

    Petra Koch

  • 02
    RE: Meldungen der Rentenversicherung

    Guten Tag,
     
    auf Verlangen des Rentenantragstellers muss der Arbeitgeber eine gesonderte Meldung (Grund 57) über die beitragspflichtigen Einnahmen für abgelaufene Zeiträume abgeben. Die Anforderung der gesonderten Meldung erfolgt elektronisch durch den zuständigen Rentenversicherungsträger.
     
    Die Sondermeldung ist frühestens drei Monate vor Rentenbeginn mit der nächsten Lohn- und Gehaltsabrechnung an die für den Arbeitnehmer zuständige Krankenkasse zu übermitteln.
     
    Wir empfehlen Ihnen Kontakt mit dem zuständigen Rentenversicherungsträger aufzunehmen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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