Expertenforum - Midijob Krankenkassenwechsel und EGA im März 2024 während beitragsfreier Zeit

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  • 01
    Midijob Krankenkassenwechsel und EGA im März 2024 während beitragsfreier Zeit

    Ein Arbeitnehmer arbeitet im Übergangsbereich bis zum 2.1.2024. Im Januar 2024 liegt er mit seinem Entgelt im Teilmonat über dem Übergangsbereich, er findet keine Anwendung.

    Ab 3.1.2024 erhält der Arbeitnehmer Krankengeld.

    Zum 1.3.2024 wechselt er die Krankenkasse und erhält im März (während Krankengeldbezug, also 0 SV-Tage) NUR einen Einmalbezug in Höhe von ca. 900 €. Keine laufenden Bezüge.


    1) Ist im März 2024 überhaupt noch der Übergangsbereich anzuwenden - ohne weitere laufende Bezüge?

    2) Welche Meldungen müssen abgesetzt werden?

  • 02
    RE: Midijob Krankenkassenwechsel und EGA im März 2024 während beitragsfreier Zeit

    Hallo Frau SIEBENLIST,
     
    zu Ihrem Sachverhalt erhalten Sie von uns folgende Stellungnahme:
     
    zu 1)
     
    Sofern aufgrund von länger andauernder Arbeitsunfähigkeit kein laufendes Arbeitsentgelt (mehr) bezogen wird und der Arbeitnehmer eine Einmalzahlung (z. B. Urlaubsgeld) erhält, richtet sich die Anwendung der Regelungen des Übergangsbereichs bei der Beitragsberechnung aus der Einmalzahlung danach, ob die Beschäftigung aufgrund der Höhe des ausgefallenen Arbeitsentgelts im Übergangsbereich liegt. Ist dies der Fall und übersteigt das ausgefallene laufende Arbeitsentgelt zusammen mit der Einmalzahlung nicht die obere Entgeltgrenze von 2.000,00 Euro, sind die Regelungen des Übergangsbereichs auf die Einmalzahlung anzuwenden.
     
    Übersteigt hingegen das ausgefallene laufende Arbeitsentgelt zusammen mit der Einmalzahlung die obere Entgeltgrenze von 2.000,00 Euro, sind für die Berechnung der Beiträge (aus der Einmalzahlung) die allgemeinen Regelungen anzuwenden.
     
    Zu 2)
     
    Davon ausgehend, dass hier die Märzklausel anzuwenden ist, wären unter Berücksichtigung ihrer Angaben nach unserem Verständnis folgende Meldungen zu übermitteln:
     
    Meldungen an Krankenkasse A
     
    Grund der Abgabe 50 - Jahresmeldung 2023 
    Grund der Abgabe 51 - Unterbrechungsmeldung     (Zeitraum 01.01.- 02.01.2024)
    Grund der Abgabe 31 - Abmeldung                           (Zeitraum 03.01.- 29.02.2024)
     
    Meldungen an Krankenkasse B
     
    Grund der Abgabe 11 – Anmeldung zum 01.03.2024
     
    Meldung an Krankenkasse A
     
    Grund der Abgabe 54 – Sondermeldung                  (Zeitraum 01.12.-31.12.2023)
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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