Ein Arbeitnehmer arbeitet im Übergangsbereich bis zum 2.1.2024. Im Januar 2024 liegt er mit seinem Entgelt im Teilmonat über dem Übergangsbereich, er findet keine Anwendung.
Ab 3.1.2024 erhält der Arbeitnehmer Krankengeld.
Zum 1.3.2024 wechselt er die Krankenkasse und erhält im März (während Krankengeldbezug, also 0 SV-Tage) NUR einen Einmalbezug in Höhe von ca. 900 €. Keine laufenden Bezüge.
1) Ist im März 2024 überhaupt noch der Übergangsbereich anzuwenden - ohne weitere laufende Bezüge?
2) Welche Meldungen müssen abgesetzt werden?