Liebes Expertenteam,
wir haben zwei Fragen zum Thema "Midijob"
1) Eine Mitarbeiterin übt seit Mitte August 2024 eine weitere sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (Midijob) aus. Mit unserem Verdienst (800,00 EUR) und dem Nebenverdienst 1.100,00 EUR bleit sie unterhalb der Verdienstgrenze von 2.000,00 EUR und wird daher bei uns (zusammen mit dem Fremdverdienst) im Rahmen des Midijobs abgerechnet. Ab Januar 2025 erhält sie rückwirkend ab September 2024 bei dem anderen Arbeitgeber eine Gehaltsanhebung, so dass sie m. E. nicht mehr im Rahmen eines Midijobs abgerechnet werden kann. Fraglich ist, ob die "neue" Prüfung erst ab Januar 2025 oder bereits rückwirkend ab Sept. 2024 erfolgen muss und die Abrechnung demnach zu korrigieren ist?
2) Bei einem Mitarbeiter, der derzeit im Rahmen eines Midijobs abgerechnet wird, erhöht sich ab 12/2024 befristet bis 03/2025 aufgrund einer Stundenanhebung das Entgelt. Die Prüfung ergibt, dass er weiterhin im Rahmen eines Midijobs abzurechnen ist, sofern er ab 01.04.2025 die Arbeitszeit wieder auf die ursprünglichen Stunden reduzieren würde. Wie sehen Sie die Prüfung für den Fall, dass er ab 01.04.2025 weiterhin befristet (z. B. um weitere 3 Monate) die Erhöhung der Stunden fortführen würde. Wäre dann erst ab 01.04.2025 eine erneute Vorausschau erforderlich, so dass er dann ggf. ab 01.04.2025 nicht mehr als Midijobber abgerechnet werden könnte oder ist hier eine rückwirkende Korrektur ab 12/2024 erforderlich?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
MfG - Personal1234