Guten Tag,
ich habe folgenden Sachverhalt zu beurteilen und bitte um Ihre Einschätzung.
Eine Arbeitnehmerin hat ein monatlich vereinbartes Gehalt von 2.090 €, also außerhalb des Midijobbereichs. Aufgrund von Entgeltumwandlungen zum Fahrradleasing (ca. 310 € für 2 Fahrräder) kommt sie auf ein SV-Brutto incl. dem steuer- und sv-pflichtigen Sachbezug für die Fahrräder von ca. 1.800 €. Stelle ich zur Beurteilung nun auf das vereinbarte Gehalt oder das tatsächlich erzielte SV-Brutto ab?
Vielen Dank für Ihre Einschätzung.
MfG
A. Geißler