Hallo Expertenteam,
die Geringfügigkeitsgrenze orientiert sich am Mindestlohn und einer Stundenzahl von 10 h/Woche (Mindestlohn * 130 / 3). Für minderjährige Ferienjobber gilt der Mindestlohn nicht.
Können sie daher bei einer geringfügig entlohnten Beschäftigung mehr als 10 Stunden pro Woche arbeiten, solange die Grenze von derzeit 538 Euro/Monat eingehalten wird?
Beispiel: 10 Euro/Stunde = ca. 53 Stunden im Monat = ca. 13 Stunden/Woche.
Liegt in diesen Fällen dennoch ein Minijob im Sinne von § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV vor?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Viele Grüße
Friedrich