Expertenforum - Minderjähriger Ferienjobber und Minijob

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  • 01
    Minderjähriger Ferienjobber und Minijob

    Hallo Expertenteam,

    die Geringfügigkeitsgrenze orientiert sich am Mindestlohn und einer Stundenzahl von 10 h/Woche (Mindestlohn * 130 / 3). Für minderjährige Ferienjobber gilt der Mindestlohn nicht.

    Können sie daher bei einer geringfügig entlohnten Beschäftigung mehr als 10 Stunden pro Woche arbeiten, solange die Grenze von derzeit 538 Euro/Monat eingehalten wird?

    Beispiel: 10 Euro/Stunde = ca. 53 Stunden im Monat = ca. 13 Stunden/Woche.

    Liegt in diesen Fällen dennoch ein Minijob im Sinne von § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV vor?

    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    Viele Grüße

    Friedrich

     

  • 02
    RE: Minderjähriger Ferienjobber und Minijob

    Hallo Friedrich,

    sofern die Regelungen des Mindestlohns keine Anwendung finden, stimmen wir Ihnen zu, dass in einem solchen Fall weiterhin von einem geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnis auszugehen ist, sofern das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt die aktuelle Geringfügigkeitsgrenze (aktuell 538,00 €) nicht übersteigt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam    
     

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