Liebes Expertenforum,
greift die Mindesteinnahmegrenze für Versorgungsbezieher erst ab einem bestimmten Alter, oder kann ihn ein Versorgungsbezugsempfänger auch schon mit 65 Jahren in Anspruch nehmen?
Vielen Dank.
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Liebes Expertenforum,
greift die Mindesteinnahmegrenze für Versorgungsbezieher erst ab einem bestimmten Alter, oder kann ihn ein Versorgungsbezugsempfänger auch schon mit 65 Jahren in Anspruch nehmen?
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Guten Tag,
für Bezieher von Versorgungsleistungen wurde neben der Freigrenze ein „ Freibetrag“ für die Krankenversicherung eingeführt (im Jahr 2024 jeweils 176,75 EUR). Sobald die bestehende Freigrenze überschritten wird, ist der Betrag bis maximal zur Höhe des Freibetrags beitragsfrei, d.h. nur der übersteigende Betrag ist beitragspflichtig. In der Pflegeversicherung findet weiterhin ausschließlich die bisherige Freigrenze (2024= 176,75 EUR) Anwendung.
Der Freibetrag ist an keine Altersgrenze gebunden, er kann somit bei allen Personen mit gesetzlicher Krankenversicherung in Abzug gebracht werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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