Sehr geehrte Damen und Herren,
bei der Erstellung der Jahresbuchhaltung 2023 wurde bekannt, dass für einen Minijobber Gesundheitsleistungen mtl. 40 € bezahlt wurden hierbei jedoch nicht die Zertifizierung beachtet wurde und nachgewiesen werden kann. Der Sachbezug ist bereits durch einen Tankgutschein ausgeschöpft. Nun besteht die Bereitschaft des AN die Zahlungen der Gesundheitsleistungen an den AG in 2024 für 2023 zurückzuerstatten um den Minijob-Status nicht zu verlieren. Kann der Sachverhalt dadurch geheilt werden und der Minijob bleibt bestehen? Vielen Dank Kluge