Sehr geehrte Damen und Herren,
ein AN ist seit 2022 als Minijobber beschäftigt. Mit Erstellung der privaten Ekst-Erklärung wurde bekannt, dass die Lohnrechnung nach Lst-Karte abgerechnet wurde und nicht mit 2 % P-Lst.
Dies soll rückwirkend korrigiert werden. Ist es für das Jahr 2022 und 2023 ausreichend den Lohn zu korrigieren, die P-Lst für 2022 und 2023 an die Knappschaft abzuführen und dies dem Finanzamt mit einem zusätzlichen Schreiben mitzuteilen, da die Lohnsteuerbescheinigungen 2022 und 2023 nicht mehr abänderbar sind. Vielen Dank Kluge