Expertenforum - Minijob gelegentliche Überschreitung

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  • 01
    Minijob gelegentliche Überschreitung

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ein Minijobber soll einen Bonus von 50 € für gute Arbeitsleistung im ersten Quartal 2024 erhalten. Er erhält 538,00 € voll im Monat, hat die Minijobgrenze in den letzten 12 Monaten nie überschritten. Würden Sie zustimmen, dass die Auszahlung im Rahmen des Minijob möglich ist, da es sich hierbei um eine zulässige Überschreitung handelt. Vielen Dank. Kluge

  • 02
    RE: Minijob gelegentliche Überschreitung

    Hallo Kluge,

    sofern der Verdienst eines Minijobbers die Geringfügigkeitsgrenze (aktuell 538,00 €) nur gelegentlich und nicht vorhersehbar überschreitet, kann eine Beschäftigung weiterhin ein Minijob sein. Überschreitungen der aktuellen monatlichen Geringfügigkeitsgrenze sind unkritisch, soweit der Jahreswert in Höhe von 6.456,00 € (538,00 € x 12 Monate) nicht überschritten wird.
     
    Wird in bis zu zwei Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres darüber hinaus unvorhersehbar mehr als 538,00 € verdient, gilt ein solches Überschreiten als gelegentlich. Auch die Höhe des maximalen Verdienstes wurde festgelegt. Minijobber dürfen im Kalendermonat des  unvorhersehbaren Überschreitens maximal das Doppelte der Geringfügigkeitsgrenze (1.076,00 €) verdienen. Im gesamten Kalenderjahr kann ein Minijobber damit im „Normalfall“ 6.456,00 € und im „Ausnahmefall“ höchstens 7.532,00 € verdienen.
     
    Demzufolge stimmen wir Ihnen zu, dass die „unvorhersehbare“ Auszahlung des Bonus für gute Arbeitsleistung keine Auswirkungen auf den Status der geringfügig entlohnten Beschäftigung hat. Allerdings sind von dem erhöhten Betrag Beiträge an die Minijob-Zentrale zu entrichten.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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